Betriebsverbandkästen: Rechtssicherheit und Schutz für Ihre Mitarbeiter
Jeder Unternehmer trägt die Verantwortung für die Sicherheit in seinem Betrieb. Ein vollständig ausgestatteter Betriebsverbandkasten ist daher keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht gemäß der Arbeitsstättenregel ASR A4.3. Im Ungrund Store bieten wir Ihnen eine breite Auswahl an normgerechten Verbandkästen, mit denen Sie Bußgelder vermeiden und im Ernstfall handlungsfähig bleiben – egal ob für das kleine Büro, die große Industriehalle oder den Handwerksbetrieb.
Die wichtigste Vorschrift ist die Arbeitsstättenregel ASR A4.3 („Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“). Sie legt genau fest, wie viele Verbandkästen welcher DIN-Norm (13157 oder 13169) in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl und der Betriebsart bereitgehalten werden müssen.